Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Ausstattungen
Alle gemieteten Gegenstände, Boxen, Transportkörbe und weitere Behältnisse sind Eigentum von Mietservice-Bautzen.de (Inh. Katrin Fichte & Jan A. Fichte GbR), Hohes Feld 12 E in 02633 Göda, vertreten durch den Geschäftsführer Jan A. Fichte (im nachfolgenden Mietservice).
Bestellung
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die Mietgegenstände vollzählig empfangen hat. Ab einem Auftragswert von EUR 100,00 ist eine schriftliche und vom Kunden gegengezeichnete Auftragsbestätigung erforderlich.
Mietpreis
Der Mietpreis gilt bei Selbstabholung ab Lager Schloss Nedaschütz 1 in 02633 Göda für jeweils 3 Kalendertage (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch und stillschweigend bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Grundsätzlich werden aus hygienischen Gründen Bestecke, Porzellan oder Gläser bei Rückgabe von Mietservice gereinigt. Der Preis hierfür ist bereits im Mietpreis enthalten. Sämtliche Tischwäsche wird von Mietservice gereinigt und gemangelt (falls nicht in der Preisliste ist Preis nach Aufwand). Bei extrem verschmutzer Wäsche wird die Nachreinigung zusätzlich berechnet. Eine Nachberechnung der Reinigung sonstiger Mietgegen-stände (GN-Einsätze, Töpfe, Geräte etc.) sowie extrem verschmutzter Artikel erfolgt nach Aufwand (pro Stunde € 15,00 + Reiniger). Bei Angebotspreisen gelten diese.
Abholung – Transport – Anlieferung
Grundsätzlich verstehen sich alle Preise für Selbstabholung ab Lager.
Auf Wunsch können die Mietgegenstände auch angeliefert und / oder abgeholt werden. Der Transport wird dann separat nach Gewicht, und Entfernung berechnet und gilt ab Lager Mietservice bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, daß er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte bei Anlieferung niemand anwesend sein, wird das Leihgut am Lieferort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau entsprechend zu versichern.
Gewährleistung / Mängel
Der Kunde hat die gelieferte Ware / Dienstleistung bei deren Eingang oder Empfang auf Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort dem ausliefernden Personal, welches zur Entgegennahme berechtigt ist, anzuzeigen und auf geeigneter Weise zu protokollieren und gegenzuzeichnen. Ist die Lieferung oder der Gegenstand unvollständig oder hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder haben diese nicht die Eigenschaften, die den Käufer oder Kunden nach den öffentlichen Äußerungen von Mietservice erwarten kann, leistet Mietservice grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Der Gebrauch von sämtlichen Warmhaltegeräten mit offenem Feuer (Brenndosen) oder elektrischer Energie (Strom) unterliegt ausschließlich dem Käufer / Kunde / Nutzer auf eigene Gefahr. Mietservice übernimmt bei möglichen Brand- oder anderen Schäden keinerlei Haftung! Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße Einweisung und Handhabung von zur Verfügung gestellten Gegenständen oder technischen Geräten mit Unterschrift.
Zusatzleistungen
Vertragen, Einsammeln sowie Auf- und Abbau des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten. Diese können zusätzlich gebucht werden.
Zahlungsbedingungen
Bei Neukunden kann eine Sicherheitsgebühr erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle vergütet wird. Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware, spätestens 7 Tage danach fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld, Lastschriftverfahren oder per Rechnung. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums abgesagt, kann eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet werden. Die Rechnungslegung und das Inkasso kann auch über eine externe Firma / Dienstleister erfolgen.
Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Zähl- und Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess erfolgt nach dem 4 – Augenprinzip und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände werden zum Ersatzpreis nach Liste von Mietservice, oder zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis berechnet.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen besonderen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 09/2011